Ab 2024 muss jede neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. So ist es im neuen Gebäudeenergiegesetz 2023 (GEG) festgelegt. Das Gesetz sieht auch eine Austauschpflicht für alte Gas-Heizkessel vor. Das bedeutet: Fossile Heizungsanlagen, die älter sind als 30 Jahre, müssen ausgetauscht werden, es sei denn, es handelt sich um Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel oder eine heizungstechnische Anlage, deren Nennleistung < 4 oder > 400 Kilowatt beträgt.
Moderne Gasheizungen nutzen die Gasbrennwerttechnik und lassen sich hervorragend mit regenerativen Energien wie Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombinieren. Bei der Brennwerttechnik wird auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas genutzt. Diese entsteht bei der Verbrennung des Energieträgers und erzeugt damit zusätzliche Wärmeenergie. So lassen sich hohe Wirkungsgrade erzielen: Die Energieausnutzung beträgt bis zu 98 %. Ein herkömmlicher Heizkessel hingegen erreicht lediglich um die 77 %. So sparen Sie Kosten und leisten durch niedrigere Abgasemission und die Einsparung fossiler Brennstoffe ein Beitrag zur Umwelt.